Preise bei Belegung von 2 Personen - Weinberghaus:

 

zwei Personen                                                        630,00 € für 6 Übernachtungen (möglichst freitags bis freitags/samstags) - bis 2024

zwei Personen                                                        645,00 € für 6 Übernachtungen (möglichst freitags bis freitags/samstags) - ab 2025
jede weiter Übernachtung pro Person                 45,00 €/Tag                                 

ab 3. Person                                                               25,00 €/Tag                                 

Kinder bis 5,9 Jahre bei Anreise – frei                 Bitte Alter bei Anreise angeben!   

maximale Belegung:                                              5 Personen zzgl. 2 (Not)Aufbettungen Schlafcouch Wohnzimmer 

Endreinigung                                                           inklusive     

Vermietungszeitraum:                                           Ende April bis Oktober

 


Preise bei Belegung von 2 Personen - Große Reblaus:   


zwei Personen                                                        510,00 € für 6 Übernachtungen (möglichst freitags bis freitags/samstags) - bis 2024

zwei Personen                                                        525,00 € für 6 Übernachtungen (möglichst freitags bis freitags/samstags) - ab 2025     

jede weiter Übernachtung pro Person                 35,00 €/Tag                                 

ab 3. Person                                                               20,00 €/Tag                                 

Kinder bis 5,9 Jahre bei Anreise – frei                Bitte Alter bei Anreise angeben!                                        

maximale Belegung:                                             6 Personen zzgl. 1 (Not)Aufbettung Schlafcouch Wohnzimmer     

Endreinigung                                                          inklusive     

Vermietungszeitraum:                                          März bis November

 

 

Preise bei Belegung von 2 Personen - Riesling: 

 

zwei Personen                                                        510,00 € für 6 Übernachtungen (möglichst freitags bis freitags/samstags) - bis 2024

zwei Personen                                                        525,00 € für 6 Übernachtungen (möglichst freitags bis freitags/samstags) - ab 2025 

jede weiter Übernachtung pro Person                 35,00 €/Tag                                 

ab 3. Person                                                               20,00 €/Tag                               

Kinder bis 5,9 Jahre bei Anreise – frei                 Bitte Alter bei Anreise angeben!                                       

maximale Belegung:                                              5 Personen zzgl. 2 (Not)Aufbettungen Schlafcouch Wohnzimmer       

Endreinigung                                                           inklusive   

Vermietungszeitraum:                                           März bis November


Hinweise:


  • Schlafboden nicht für Kleinkinder unter 3 Jahren geeignet! 
  • Ferienwohnung ist für Urlauber und Erholungssuchende bestimmt, nicht für Monteure!
  • Veranstaltungen sind in den Häusern und dem Grundstück nicht gestattet!         


 

 

Bitte beachten Sie auch unsere Aktionszeiträume und

fordern Sie jetzt Ihr individuelles Urlaubs-Angebot an !!!

 

 


Für individuelle Reisezeiträume fragen Sie bitte an!

 

In der jährlichen Winzerfestwoche gelten gesonderte Konditionen!

                                                                                                                               



Nebenkosten:

 

Kaution 130,00 € je Haus (obligatorisch)

Strom KWh Preis 0,49 € (obligatorisch)

Bettwäsche/Handtücher pro Person/Aufenthalt 18,00 € wenn gewünscht (optional)

Kinderreisebett 10,00 € pro Aufenthalt, wenn gewünscht (optional)

Kleiner bis mittelgroßer Hund 5,00 € pro Nacht im Haus "Große Reblaus" & "Weinberghaus", nicht im Haus "Riesling"! (optional)

    --> max. 2 Hunde je Ferienhaus "Große Reblaus" und "Weinberghaus"!

Kurtaxe 2,00 €/Tag/Person → gemäß gültiger Satzung zur Erhebung einer Kurtaxe in der Stadt Freyburg (Kinder bis 16 Jahre frei) (obligatorisch)

 

.... Angaben unter Vorbehalt, für evtl.. Fehler wird keine Haftung übernommen!



Hausordnung/Mietbedingungen (AGB) für unsere Ferienhäuser

„Weinberghaus“, „Große Reblaus“ und „Riesling“

 

Wir möchten Ihnen hier die Mietbedingungen für unsere Ferienwohnungen bekanntgeben. Die Mietbedingungen stellen im Wesentlichen eine Hausordnung dar und Beschreiben den Ablauf der Buchung, An- und Abreise sowie Ihren Aufenthalt. Mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Mietbedingungen an.

 

An- und Abreise: Um die Ferienwohnungen für die nächsten Gäste vorzubereiten möchten wir Sie bitten, die Ferienwohnung bis 10:00 Uhr zu verlassen. Die Anreise ist ab 16:00 Uhr möglich. An Tagen, an denen wir keinen Gästewechsel haben, können die An- bzw. Abreise auch individuell abgesprochen werden. Bitte kontaktieren Sie uns etwa einen Tag vor Ihrer Anreise noch einmal, um die Schlüsselübergabe abzusprechen. Die Auffahrt zum Weinberghaus erfolgt auf eigene Gefahr.

 

Stornobedingungen:

Ab Unterzeichnung des Mietvertrages bis zum 42. Tag vor Reiseantritt 0 % der Mietvertragssumme.

ab 43. Tag vor Reiseantritt: 25 % der Mietvertragssumme

ab 31. Tag vor Reiseantritt: 50 % der Mietvertragssumme

ab 21. Tag vor Reiseantritt: 80 % der Mietvertragssumme

ab 11. Tag vor Reiseantritt: 90 % der Mietvertragssumme

ab 01. Tag vor Reiseantritt: 100 % der Mietvertragssumme

Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter.

 

Rauchen: In den Ferienhäusern/-wohnung ist das Rauchen verboten. Wir möchten Sie um Rücksicht

bitten, da die Mehrzahl der Gäste Nichtraucher sind. Es besteht bei allen Ferienhäusern/-wohnung die Möglichkeit auf den Terrassen, die teilweise überdacht sind, eine Zigarette zu rauchen. Aschebehälter stehen hier ebenfalls zur Verfügung.

 

Endreinigung: Die Endreinigung ist im Mietpreis inbegriffen und wird durch eine Reinigungsfirma

übernommen. Wir gehen bei der Reinigung von einer Zeit von etwa 2,5 Stunden je Ferienhaus aus. Da oft am selben Tag neue Gäste anreisen, müssen wir diese Zeiten auch einhalten, was auch fast immer funktioniert. Wenn diese Zeiten, wegen außerordentlichen Aufwands überschritten werden, müssen wir jede weitere Stunde für die Reinigung der Ferienwohnung 30,- Euro gesondert in Rechnung stellen, welche dann mit der Kaution verrechnet wird. Wir möchten Sie bitten, die Ferienwohnung in einem ordentlichen Zustand zu verlassen (Küchenoberflächen bitte sauber und der Boden besenrein hinterlassen!). Dazu gehört das Spülen des Geschirrs (KEIN Geschirr im Geschirrspüler hinterlassen), Besteck, Töpfe etc., sowie die Trennung und Entsorgung Ihrer Abfälle in die dafür vorgesehenen Behältnisse. Ungespültes Geschirr wird mit 10,- Euro nachberechnet. Geschirr oder Mobiliar, welches in eines der anderen Häuser verbracht und nicht wieder zurückgestellt wurde, wird durch die Reinigungsfirma kontrolliert und wieder zurück geräumt. Dies bedeutet ein Mehraufwand und wird mit 10,- Euro nachberechnet.

In Spülbecken, Waschbecken, Dusche und Toilette dürfen keine Abfälle, Essensreste, schädliche Flüssigkeiten o. ä. geworfen bzw. geschüttet werden, da es sonst zu unangenehmen Verstopfungen

kommen kann.

 

Haustiere: kleinere und mittelgroße Hunde sind auf Nachfrage gestattet (ausschließlich FH Große Reblaus & Weinberghaus). Für Schäden, welche durch das Tier entstanden sind, ist der Halter haftbar. Bitte keine Tiere in den Betten schlafen lassen! Für die Beseitigung der Hinterlassenschaften des Tieres auf/an dem Grundstück ist der Halter zuständig.

 

Mobiliar: Möbel und Einrichtungsgegenstände aus der Inneneinrichtung sollten nicht ins Freie oder in ein anderes Haus getragen werden. Gartenmöbel verbleiben bitte auf der jeweiligen Terrasse des

dazugehörigen Hauses.

 

Terrasse und Außenbereich: Das Grillen auf den Terrassen ist nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften gestattet. Bei Waldbrandgefahr ist das Grillen untersagt! Nehmen Sie bitte auch hier Rücksicht auf Ihre Mitbewohner. Das Grillen auf den zum Haus gehörenden Freiflächen ist nicht gestattet.

Nach Gebrauch bzw. vor der Abreise bitte den Holzkohlegrill reinigen (bei Mehraufwand für die Reinigungsfirma siehe oben!). Grillrost säubern und Asche bzw. restliche Kohle in den Kompost, der auf dem Grundstück vorhanden ist oder den hierfür vorgesehenen Metalleimern entsorgen. Fleisch- und Wurstreste möglichst mit dem Rest-/Biomüll entsorgen - auf keinen Fall aber in der Toilette!

Das benutzen von Feuerschalen bzw. offene Feuer sind im gesamten Grundstück strengstens untersagt!

Die Sitzpolster für die Gartenmöbel bitte über Nacht und bei Regenwetter mit ins Quartier nehmen und die Markise am Weinberghaus einfahren.

Die Sauna ist ausschließlich mit Badesandalen, mit welchen nicht zuvor über die Rasenflächen o.ä. gelaufen wurde, zu betreten. Die Saunabank bitten wir vor und nach jedem Saunieren mit dem vor Ort befindlichen Desinfektionsspray zu behandeln. Dies dient zu Ihrer eigenen Hygiene.

 

Zuwegung: auf der Zufahrt zum Berg sowie im Grundstück selbst besteht kein Winterdienst. Die Auffahrt zum Berg erfolgt auf eigene Verantwortung/Gefahr. Je Haus steht ein Parkplatz auf dem Grundstück zur Verfügung. Ebenfalls kann auf der Straße „Marienberge“ geparkt werden.

 

Kinder: Den Spielbedürfnissen von Kindern ist in angemessener Weise Rechnung zu tragen. Insbesondere dürfen sie auf den dafür vorgesehenen Flächen spielen.

Die Sauberhaltung des Spielplatzes und Sandkastens nebst Umgebung gehört zu den Aufgaben der Eltern, deren Kinder dort spielen. Auch die Kinder selbst sind aufgerufen, in ihrem Spielbereich für Sauberkeit zu sorgen. Die Eltern der spielenden Kinder haben darauf zu achten, dass das benutzte Spielzeug nach Beendigung des Spielens weggeräumt wird.

Der Spielplatz ist für alle Bewohner des Feriengrundstücks „Wohnen im Weinberg“ zugänglich.

Auf dem Spielplatz ist auf die Ruhezeiten zu achten.

Benutzung des Spielplatzes erfolgt nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten und auf eigene Gefahr.

Für mutwillige Beschädigungen gleich welcher Art haftet der Verursacher bzw. die Eltern.

 

Haftung: Der Mieter und seine Begleitpersonen haften im vollen Umfang für die verursachten Schäden am Inventar, der Ferienwohnung oder dem Ferienhaus. Eventuelle Schäden müssen sofort dem Vermieter mitgeteilt werden und können in der Regel über die private Haftpflichtversicherung reguliert werden.

 

Vorzeitige Abreise: Bei einer vorzeitigen Abreise besteht kein Anspruch auf Erstattung des Mietpreises.

Wir werden uns jedoch bemühen die Unterkunft anderweitig zu vermieten und die Einnahmen entsprechend zu verrechnen.

 

Preisminderung: Bei einem kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen, der öffentlichen

Versorgung oder durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Preisminderung. Mängel an dem

Ferienhaus sind sofort dem Vermieter mitzuteilen. Der Gast gewährt dem Vermieter eine Frist von 36 Stunden zur Beseitigung der Mängel. Spätere Reklamationen werden nicht akzeptiert und können nicht angerechnet werden.

 

Ruhezeiten: Die Ferienwohnungen befinden sich alle in der Nähe eines reinen Wohngebietes und wir möchten Sie daher bitten, die öffentlichen Ruhezeiten wie Mittag-, Nacht- und Sonntagruhe einzuhalten. Auch in den Ferienwohnungen selbst sollte aus Rücksicht auf andere Gäste zwischen 22:00 Uhr und 8:00 Uhr Ruhe gehalten werden.

 

Hausrecht: Unter bestimmten Umständen (kommt sehr selten vor) kann es notwendig sein, dass der Vermieter die Ferienwohnung oder das Ferienhaus ohne Wissen des Gastes betreten muss.

Der Vermieter oder durch ihn beauftragte Firmen haben das Recht, in der Zeit von Montag bis Samstag von 08:00493434133833:00 Uhr Arbeiten (z. B. Pflege von Rasen und Grünanlagen) im Grundstück vorzunehmen sowie Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen. Dies stellt keine Ruhestörung oder Belästigung dar.

 

Kündigung: Bei mehrfachem Verstoß gegen diese Mietbedingungen kann der Vermieter den Mietvertrag einseitig kündigen und der Gast hat das Ferienhaus sofort zu verlassen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises besteht nicht.

 

Bei behördlich bedingter Untersagung der Vermietung besteht ein Sonderkündigungsrecht seitens des Vermieters bis eine Woche vor Urlaubsantritt (wie z.B. bei Corona).

Der Vermieter erstattet den bereits gezahlten Betrag innerhalb von 14 Tagen zurück.

 

Salvatorische Klausel: Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.

 

 

gez. der Eigentümer


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